Jugendakademie Walberberg - Haupteingang

Verhaltenskodex

Die Jugendakademie Walberberg will Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern* Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen junge Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Die Verantwortung für den Schutz von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern liegt bei den ehrenamtlichen und haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Vorgesetzten in der Jugendakademie. Diese sind aufgefordert, die unterschiedlichen Persönlichkeiten der jungen Menschen zu respektieren und reflektiert mit ihnen umzugehen, d.h. vor allem, die Grenzen der jungen Menschen und die eigenen Grenzen zu achten. Sie verpflichten sich zudem zu einer zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen, die durch ihre Kolleginnen und Kollegen bzw. Vorgesetzten oder durch sich als Gäste in der Jugendakademie befindende Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern begangen worden sind.

Diese Haltung findet ihren Ausdruck in dem folgenden Verhaltenskodex, zu dem ich mich verpflichte und dessen Empfang ich mit meiner Unterschrift bekräftige:

Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass niemand den sich in der Jugendakademie befindenden Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.

  1. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
  2. Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den sich als Gäste im Haus befindenden Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern bewusst. Ich handele nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeitsverhältnisse aus. Ich lasse keine herausgehobenen Freundschaften, Beziehungen oder intime Kontakte zu Teilnehmenden entstehen und pflege keine Geheimnisse mit ihnen.
  3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Mädchen und Jungen, jungen Frauen und junge Männer, mit denen ich in meiner Arbeit in Kontakt komme, und meine eigenen Grenzen. Ich lasse die Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer bestimmen, wieviel Nähe und Distanz diese benötigen. Wenn die sich in der Jugendakademie aufhaltenden Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer unangemessen viel Nähe suchen, nehme ich diese freundlich wahr, weise jedoch auf eine meiner Tätigkeit angemessenen Distanz hin.
  4. Ich halte mich bei der Herstellung und Nutzung von Fotos und Filmen an die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen (Recht am eigenen Bild, Altersfreigaben). Wenn Fotos oder Filme in den Medien veröffentlicht werden, muss es vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der Teilnehmenden (im Fall von minderjährigen Teilnehmenden seitens der Eltern) geben. Der nachträglichen Bitte um Löschung seitens der Teilnehmenden oder ihrer Erziehungsberechtigten ist Folge zu leisten.
  5. Ich nehme jede Form persönlicher Grenzverletzung – d.h. diskriminierendes, gewalttätiges, sexistisches oder grenzüberschreitendes Verhalten in Wort und Tat – bewusst wahr und beziehe dagegen aktiv Stellung. Ich bin verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der jungen Menschen aktiv einzuleiten. Verhalten sich die im kinder- und jugendnahen Bereich tätigen Personen sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setze ich mich für den Schutz der Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer ein, indem ich die Situationen stoppe oder meine Beobachtungen anspreche, meine Wahrnehmung dazu benenne und auf Verhaltensregeln hinweise, um Entschuldigung bitte oder zu einer solchen Entschuldigung anleite, mein Verhalten ändere oder eine Aufforderung zur Verhaltensänderung formuliere. Ebenso greife ich ein, wenn die mir Anvertrauten andere in dieser Art attackieren. Ich höre zu, wenn sie mir verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, sexualisierte und körperliche Gewalt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass seelische, sexualisierte und körperliche Gewalt nicht nur von männlichen, sondern auch von weiblichen Täter*innen verübt wird und dass nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen sowie inter- und transsexuelle Menschen häufig zu Opfern werden (siehe Kap. 5 des Institutionellen Schutzkonzepts).
  6. Ich kenne die Verfahrenswege und die entsprechenden (Erst)-Ansprechpartner*innen in der Jugendakademie Walberberg. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und werde sie in Anspruch nehmen (siehe Kap. 5 des Institutionellen Schutzkonzepts).
  7. Ich bin mir bewusst, dass jede Form von sexualisierter Gewalt disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.
  8. Ich nehme bei Verdacht auf übergriffiges Verhalten oder Missbrauch durch einen Mitarbeitenden Kontakt mit der Geschäftsleitung oder Präventionsfachkraft des Hauses im Sinne der Dokumentationspflicht auf.

* Die verwendete Schreibweise orientiert sich an der gebräuchlichen Formulierung in Rechtstexten (siehe Handbuch der Rechtsförmlichkeit) und schließt insbesondere trans- und intersexuelle Menschen mit ein.