Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jugendakademie Walberberg
Personenbezeichnungen beziehen sich, soweit nicht von der Sache ausgeschlossen, gleichermaßen auf Männer, Frauen und Diverse.
I. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern, Seminar- und Veranstaltungsräumen sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen der Jugendakademie Walberberg (im Folgenden „Jugendakademie“) an Gäste, Gruppen und Kunden (im Folgenden „Gast“).
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer, Seminar- und Veranstaltungsräume oder die Nutzung zu einem anderen als dem Beherbergungszweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Jugendakademie.
- Vertragspartner sind die Jugendakademie Walberberg und Einzel- bzw. juristische Personen.
II. Leistungen, Preise, Zahlungen
- Die Jugendakademie ist verpflichtet, die vom Gast bestellten und von der Jugendakademie zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Jugendakademie zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Jugendakademie an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
- Die Preise sind wegen der oftmals längeren Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Durchführung der Veranstaltung freibleibend; Preisänderungen müssen von der Jugendakademie dem Gast mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Bei Preisänderungen von über 10% besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden. Die Preise können von der Jugendakademie ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Art oder der Anzahl der gebuchten Leistungen wünscht und die Jugendakademie dem zustimmt.
- Vorauszahlungen sind in der Regel nicht notwendig.
- Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
- Der Gast erhält eine Gesamtrechnung zu der im Belegungsvertrag vereinbarten Leistung. Einzelabrechnungen sind nur in Ausnahmen möglich und bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
- Alle Preise sind Nettopreise.
- Die Jugendakademie hält eine begrenzte Zahl von kostenfreien Parkplätzen bereit. Ein Anspruch des Gastes auf einen Parkplatz oder die Reservierung von Stellplätzen besteht nicht.
III. Rücktritt vonseiten der Jugendakademie
- Die Jugendakademie orientiert sich an in ökumenischer Offenheit gelebten christlichen Werten, geleitet vom Bild einer freien, gerechten, ökologischen, demokratischen und toleranten Gesellschaft. Dem Dialog messen wir einen hohen Stellenwert bei. Von daher sind uns auch Angehörige anderer Religionen und Weltanschauungen willkommen. Die Jugendakademie ist ein Ort für Veranstaltungen, die diesem Charakter nicht widersprechen. Verschweigt der Kunde beim Vertragsabschluss entsprechende Informationen, ist die Jugendakademie berechtigt, ohne Schadenersatzforderungen des Gastes sofort vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Jugendakademie ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem und wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- von der Jugendakademie nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
- Gästezimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden (siehe II.3)
- die Erfüllung des Vertrages aufgrund einer behördlich festgestellten pandemischen Lage gefährdet oder unmöglich ist.
- Die Jugendakademie hat dem Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt der Jugendakademie entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung)
- Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit der Jugendakademie geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Jugendakademie. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die Ausfall-/Stornierungskosten (für die gebuchten Leistungen sowie bei Dritten veranlasste Leistungen) auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Auf den Grund der Verhinderung kommt es nicht an. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Jugendakademie oder einer von der Jugendakademie zu vertretenden Unmöglichkeit oder Mangelhaftigkeit der Leistungserbringung.
- Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
- Im Falle einer Stornierung oder Minderung der bestellten Leistungen ist die Jugendakademie spätestens drei Monate vor Beginn der gebuchten Belegung schriftlich zu benachrichtigen, damit die gebuchten Plätze anderweitig belegt werden können. Anderenfalls behalten wir uns vor, Ausfallkosten pro Tag / TLN nach wie folgt geltend zu machen:
- 3 Monaten vor Aufenthalt: 25% der gebuchten Leistung
- Ab 6 Wochen vor Aufenthalt: 70% der gebuchten Leistung
- Ab 2 Wochen vor Aufenthalt: 100% der gebuchten Leistung
- Dem Gast ist eine kostenlose Stornierung jederzeit vor Anreise möglich, wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund einer behördlich festgestellten pandemischen Lage gefährdet oder unmöglich ist.
V. Änderungen der Teilnehmendenzahl und der Veranstaltungszeit
- Eine Änderung der Teilnehmendenzahl und der weiteren Leistungen muss der Jugendakademie spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
- Im Fall einer Abweichung nach oben bedarf diese der Zustimmung der Jugendakademie. Es wird die tatsächliche Teilnehmendenzahl berechnet.
- Eine Minderbelegung von bis zu 10% bei einer Gruppengröße bis zu 30 Teilnehmern ist bei Aufenthalt kostenfrei. Einzelne nicht in Anspruch genommene Leistungen können bei der Rechnungserstellung nur berücksichtigt werden, wenn diese der Jugendakademie mindestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wurden.
- Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Jugendakademie die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Jugendakademie zusätzliche Kosten der zusätzlichen Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die Jugendakademie trifft ein Verschulden.
VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Gästezimmer sowie Seminar- und Veranstaltungsräume
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Gästezimmer bzw. Seminar- und Veranstaltungsräume.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr bzw. ab dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise ist am vereinbarten Tag bis 18.00 Uhr möglich. Abweichungen bedürfen in beiden Fällen der Vereinbarung mit der Jugendakademie.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer spätestens um 8.30 Uhr geräumt und besenrein vom Gast zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Jugendakademie für die zusätzliche Nutzung des Gästezimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Entsteht ein zusätzlicher finanzieller Schaden für die Jugendakademie, so ist dieser vom Gast zu erstatten.
- Die Seminar-/Veranstaltungsräume und die vereinbarten weiteren Leistungen werden durch die Jugendakademie termingerecht bereitgestellt.
- Materialien und technische Geräte werden dem Gast nach Vereinbarung termingerecht und funktionsüberprüft bereitgestellt. Die Bedienung der Materialien und Geräte erfolgt ausschließlich durch den Gast.
VII. Technische Einrichtungen
- Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe von technischen Einrichtungen und Geräten, die ihm von der Jugendakademie zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
- Bei Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Jugendakademie gehen zulasten des Gastes, soweit die Jugendakademie diese nicht zu vertreten hat.
VIII. Haftung der Jugendakademie
- Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Jugendakademie, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten[1]
- Für eingebrachte Sachen im Gästezimmer sowie in den Seminar- und Veranstaltungsräumen haftet die Jugendakademie nicht.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen – Brandschutz
- Mitgeführte auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen. Die Jugendakademie übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
- Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast das, darf die Jugendakademie die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Jugendakademie für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Es besteht grundsätzlich keine Aufbewahrungsfrist.
- Die Jugendakademie verwahrt für sechs Monate vergessene Kleingegenstände der Gäste auf.
X. Haftung des Gastes für Schäden und bei vorsätzlich ausgelöstem Fehlalarm mittels Brandmeldeanlage
- Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Der Gast haftet für den Verlust überlassener Schlüssel der Jugendakademie.
- Bei fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöstem Fehlalarm mittels Brandmeldeanlage sind die Kosten des Feuerwehr- und Polizeieinsatzes sowie der hausinterne Personalaufwand vom Verursachenden zu tragen.
XI. GEMA und Künstlersozialabgabe
- Alle Musikveranstaltungen müssen vom Gast vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Kunde. Die Jugendakademie wird vom Gast bezüglich aller Meldepflichten und Forderungen der GEMA, die durch ihn und/oder seine Veranstaltungen veranlasst worden sind, freigestellt.
- Der Gast ist verpflichtet, der Jugendakademie eventuelle bestehende Abgabepflichten zur Künstlersozialkasse mitzuteilen.
XII. Datenschutz
- Die Jugendakademie verwendet die vom Gast zum Zwecke der Leistungserfüllung angegebenen persönlichen Daten (wie z. B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Die Daten werden außer zum Zwecke der Vertragsdurchführung nicht an Dritte weitergegeben. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung gehört, werden die Teilnehmerdaten, soweit eine Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gründen notwendig ist, gelöscht, sofern der Gast einer weiteren Verarbeitung und Nutzung der Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Gast kann jederzeit unentgeltlich die gespeicherten Daten bei der Jugendakademie abfragen, ändern, sperren oder löschen lassen. Etwaig erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.
- Sofern der Gast einen Vertrag über Waren und Dienstleistungen der Jugendakademie abgeschlossen hat, bietet die Jugendakademie dem Gast Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen über die beim Vertragsschluss übersandte E-Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Teilnehmer möglich.
XIII. Hausordnung (inkl. Einweisung und Haftungsausschluss für Grillen und Kletterwand) und Verhaltenskodex (inkl. Handhabung von Bildmaterial wie Fotos und Video)
- Es gelten die Hausordnung und der Verhaltenskodex der Jugendakademie. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Nichtbeachtung drohen Schadensersatzansprüche der Jugendakademie und eine fristlose Kündigung des Vertrages.
- Die Hausordnung und der Verhaltenskodex werden dem Gast bei Bestätigung der Buchung ausgehändigt.
XIV. Regelungen zum Infektionsschutz
Es gelten die Regelungen für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. Abschnitt 6, § 33 ff IfSG. Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass dort Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt kommen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die umso schwerere Krankheitsverläufe erwarten lassen, je jünger die betroffenen Kinder sind.
XV. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Jugendakademie.
- Der Vertrag zwischen der Jugendakademie und dem Gast unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bonn. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Walberberg, 01.08.2024
In Kraft gesetzt,
gez. Rüdiger Sweere,
Geschäftsführer der Jugendakademie Walberberg
Wingert 6
53332 Bornheim
[1] Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.